Gesellschafts-
politische ASPEKTE

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Bundesregierung & BMG

Klinikeinweisungen Jugendlicher wegen Alkoholmissbrauchs 2022 weiter rückläufig

(Stand November 2023)

Der Trend setzt sich erfreulicherweise fort: Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die wegen akuter Alkoholvergiftung stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen, geht in Deutschland weiter zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Grundlage einer Krankenhausstatistik Mitte November 2023 mitteilte, waren im Jahr 2022 rund 11.500 junge Menschen im Alter von 10 bis 19 Jahren wegen akuten Alkoholmissbrauchs stationär in einer Klinik. Das waren 1,3 % weniger als im Jahr 2021 (11.700 Fälle) und 43,1 % weniger als vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie im Jahr 2019 (20.300 Fälle). Damit sind die Fallzahlen das dritte Jahr in Folge gesunken und erreichten 2022 den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2001. Damals wurden rund 11.500 Kinder und Jugendliche von 10 bis 19 Jahren wegen akuter Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt. Zum Vergleich: Den Höchstwert gab es im Jahr 2012 mit rund 26.700 Behandlungsfällen in dieser Altersgruppe.

Auch Ältere trinken verantwortungsvoller

Auch über alle Altersgruppen hinweg gab es im Jahr 2022 mit 68.700 Fällen 0,9 % weniger Krankenhausbehandlungen wegen akuter Alkoholvergiftung als im Jahr 2021 (69.300 Fälle) und knapp ein Drittel (31,4 %) weniger als 2019 (100.100 Fälle).

Trotz sinkender Fallzahlen ist das Risiko einer Alkoholvergiftung bei Jugendlichen nach wie vor groß: In der Altersgruppe der 15- bis 19-Jährigen wurden auch 2022 mit knapp 9.700 die meisten Fälle verzeichnet. Danach folgen die 50- bis 54-Jährigen mit 6.500 Fällen. Bei den 10- bis 14-Jährigen waren es 1.900 Fälle. Noch deutlicher zeigt sich die unterschiedliche Betroffenheit einzelner Altersgruppen in den Pro-Kopf-Daten: In der Altersgruppe der 15- bis 19-Jährigen gab es im Jahr 2022 mit 247 Fällen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner den mit Abstand höchsten Wert im Vergleich zu allen anderen Altersgruppen. Zum Vergleich: In der Altersgruppe der 50- bis 54-Jährigen gab es 104 Fälle je 100.000 Einwohner und Einwohnerinnen.

Männer neigen stärker zum Rauschtrinken als Frauen

Die Daten weisen auch auf Unterschiede zwischen den Geschlechtern hin. Im Jahr 2022 mussten rund 48.000 Männer über alle Altersgruppen wegen Alkoholmissbrauchs ins Krankenhaus, das waren 69,8 % aller Fälle. Dabei liegt der Männeranteil über alle Altersgruppen, ausgenommen in der Altersgruppe der 10- bis 14-Jährigen (39,5 %) deutlich über dem Anteil der Frauen. In der Altersgruppe der 45- bis 49-Jährigen ist der Unterschied mit einem Männeranteil von 76,1 % am stärksten ausgeprägt.

RN/28.11.2023

Bundesregierung beantwortet Fragenkatalog der Fraktion DIE LINKE zu gesundheitlichen und gesellschaftlichen Schäden durch Alkoholkonsum

(Stand November 2023)
45 Seiten umfasst die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage von einzelnen Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 20/8810 – zum Thema „Gesundheitliche und gesellschaftliche Schäden durch Alkoholkonsum“ (Drucksache 20/9070 vom 2.11.2023).

Rückgang des Alkoholkonsums

„Der Pro-Kopf-Verbrauch von Reinalkohol ist in Deutschland in den letzten 40 Jahren zurückgegangen. Im internationalen Vergleich zählt Deutschland allerdings weiterhin zu den Hochkonsumländern. Männer konsumieren nach wie vor mehr Alkohol als Frauen. Der riskante Konsum ging bei Männern im Vergleich zu 1995 signifikant zurück, während er bei Frauen nicht signifikant angestiegen ist.

Immer weniger 12- bis 17-jährige Jugendliche haben schon einmal Alkohol getrunken. Auch der regelmäßige Alkoholkonsum ging in dieser Altersgruppe in den vergangenen Jahren zurück. Die 30-Tage-Prävalenz des Rauschtrinkens ist unter männlichen und weiblichen 12- bis 17-jährigen Jugendlichen zwischen 2019 und 2021 rückläufig. Langfristig betrachtet, ist die 30-Tage-Prävalenz des Rauschtrinkens bei männlichen und weiblichen Jugendlichen derzeit signifikant niedriger als in den 2000er Jahren.

Der regelmäßige Konsum junger Erwachsener (18- bis 25-Jährige) geht in den letzten zehn Jahren weiter zurück und lag zuletzt 2021 bei 32,0 Prozent. Auch bei den 18- bis 25-jährigen jungen Männern und Frauen ist das Rauschtrinken zwischen 2019 und 2021 zurückgegangen. Im Vergleich zu 2004 hat sich die 30-Tage-Prävalenz des Rauschtrinkens bei jungen Männern wie jungen Frauen deutlich reduziert.“

Maßnahmen der Bundesregierung

Vor diesem Hintergrund setzt die Bundesregierung die erfolgreichen Kampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ‘Null Alkohol – voll Power’ für die Zielgruppe der Jugendlichen unter 16 Jahre, sowie ‘Alkohol? – Kenn Dein Limit.’ für die Zielgruppe der jungen Erwachsenen sowie der Erwachsenen weiter fort. Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Akteuren auf Länder- und kommunaler Ebene setzt sich die Bundesregierung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol ein.

Positive Entwicklungen und Herausforderungen

Die Antwort der Bundesregierung ist für Interessierte eine Fundgrube für Daten und Entwicklungen (https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009070.pdf). Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung insgesamt von positiven Trends im Sinne eines verantwortungsbewussten Umgangs mit alkoholischen Getränken berichten kann. Dazu zählt – entgegen anderslautenden Schlagzeilen – auch, dass die Fallzahlen alkoholbedingter Krankheiten in den letzten 15 Jahren zurückgegangen sind. Dies trifft auch auf die Entwicklung der in der WHO und europäischen Alkoholpolitik viel diskutierten „Nicht übertragbaren Krankheiten“ (Krebs, Neurologische Erkrankungen, Alkoholkonsumstörungen u. a.) zu. Der Prozentsatz der alkoholbedingten Krankheitsfälle an der Gesamtrate ist unter 3 % gesunken. Besorgniserregend ist allerdings, dass der langjährig positive Trend bei sog. Alkoholunfällen sich seit 2021 umgekehrt hat.

RN/19.11.2023

Auswirkungen des Cannabisgesetzes auf die Regelungen des Konsums alkoholischer Getränke

(Stand September 2023)
Die Bundesregierung hat ein Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) vorgelegt, dass auch in den Medien aufmerksam verfolgt und kommentiert wurde. Die Bundesrats-Ausschüsse haben den Gesetzentwurf geprüft und Empfehlungen für Änderungen erarbeitet, die am 29. September im Plenum beraten werden (Bundesrat Drucksache 367/1/23 vom 18.09.23). In dieser Beschlussvorlage wird festgestellt, dass der Gesetzentwurf darauf abzielen soll, einen transparenten, berechenbaren und nachhaltigen Rechtsrahmen zu schaffen. Diesem Anspruch werde der Gesetzentwurf jedoch nicht in allen Teilen gerecht. Zudem würde das Gesetz bei den Ländern gravierende Kontroll- und Vollzugsaufgaben sowie umfassende Präventions- und Interventionsaufgaben zur Folge haben, die nur mit erheblichem personellem Aufwand zu bewältigen seien.

Cannabiskonsum erlauben, Mischkonsum unberechenbar, drum Promilleregelung ändern
Diese allgemeine öffentliche Debatte soll hier nicht kommentiert werden, sondern das Augenmerk auf die Auswirkungen der Cannabisgesetzgebung auf die Regelungen des Konsums alkoholischer Getränke gelenkt werden. Denn es wird vorgeschlagen, mit Blick auf die Erfüllung des Tatbestands gemäß § 24a StVG (sog. Promilleregelung) klare Regelungen zum Mischkonsum von Cannabis und Alkohol unterhalb der Grenzwerte zu treffen. Zur Begründung heißt es: „Der Zeitpunkt der Fahrtüchtigkeit nach erfolgtem Cannabiskonsum ist für Konsumentinnen und Konsumenten daher nur schwer abschätzbar, ein Mischkonsum mit Alkohol macht dies noch unberechenbarer. Dies erfordert umfangreiche Aufklärungsmaßnahmen und mit Blick auf den § 24a StVG klare Regelungen zum Mischkonsum von Cannabis und Alkohol unterhalb der Grenzwerte.“ Das heißt, die Promilleregelung für Alkohol wird wegen der Zulassung von Cannabis geändert oder ergänzt.

Wo Cannabis angebaut wird, darf kein Wein getrunken werden?
Von noch grundsätzlicherer Bedeutung kann jedoch folgender Vorschlag als Präzedenzfall für staatliche Eingriffe sein: „Der Ausschank oder die Abgabe alkoholischer Getränke sowie deren Konsum ist in Anbauvereinigungen untersagt.“ Als Begründung wird angeführt: „Ein Konsumverbot sowie Ausschank- und Abgabeverbot sollte zumindest für alkoholische Getränke in Anbauvereinigungen vorgeschrieben werden, um zu vermeiden, dass dort Feierlichkeiten oder Ähnliches stattfinden und um den Jugend- und Gesundheitsschutz zu stärken.“ Bekanntlich beabsichtigt die Bundesregierung, den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in sog. Anbauvereinigungen zu legalisieren. Hinweis der Bundesregierung: Anbauvereinigungen sind eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, deren Zweck der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) zum Eigenkonsum ist. Sie werden nach den Grundsätzen des Vereinsrechts geleitet. Andere Rechtsformen sind nicht zugelassen (z.B. Stiftungen, Unternehmen).

Ni/25.09.2023

Keine alkoholischen Getränke in der Schwangerschaft

(Stand September 2023)
Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2023 hatten der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf aufmerksam gemacht, dass Alkoholkonsum während der Schwangerschaft die Gesundheit des ungeborenen Kindes gefährdet.

Sie verwiesen darauf, dass das sogenannte Fetale Alkoholspektrum-Störungen (FASD) in Deutschland die häufigsten angeborenen Erkrankungen hervorbringt. Nach ihren Angaben werden jedes Jahr bundesweit mehr als 10.000 Kinder mit Schädigungen geboren, die durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft bedingt sind. Viele Betroffene seien ihr Leben lang aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten eingeschränkt. Bei etwa 3.000 Kindern jährlich liegt laut Drogenbeauftragten die schwere Form vor – das Fetale Alkoholsyndrom (FAS), bei dem Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler hinzukommen können.

 

Alle Wirtschaftsvertreter in seltener Einigkeit
Die Forderung Blienerts, in der Schwangerschaft ganz auf Alkohol zu verzichten, wird von der Deutschen Weinakademie unterstützt. Sie hatte bereits in ihren Leitlinien deutlich gemacht, dass Schwangerschaft und Stillzeit nicht mit Weinkonsum vereinbar sind (www.deutscheweinakademie.de/ueber-uns/deutsche-weinakademie).  Deshalb listen wir anschließend auch gerne Informationsmöglichkeiten zur Thematik auf, die von der Bundesregierung und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für werdende Mütter angeboten werden:

 

 

Sport und Alkohol

(März 2023)
Die „Bundessportministerin“ Nancy Faeser hat Anfang März den 15. Sportbericht der Bundesregierung vorgelegt, ein 225 Seiten umfassendes Papier. Darin sind auch einige Aussagen zum Thema „Sport und Alkohol“ enthalten (Drucksache 20/5900 vom 03.03.2023).

Sport, Extremismusprävention und -bekämpfung
Im Kapitel „Sport, Extremismusprävention und -bekämpfung“ wird Alkohol wie folgt erwähnt: „Der (Profi-)Fußball und seine Fankulturen zeigen brennglasartig, dass verschiedene Faktoren wie Männlichkeit, Alkohol, Massenveranstaltungen und Gruppendynamiken einer enthemmten Äußerung von Menschenfeindlichkeit Vorschub leisten können, wenn sie im Stadion zusammenkommen.“ Hinsichtlich Alkoholkonsum werden in diesem Zusammenhang keine weiteren Ausführungen gemacht, umso bemerkenswerter, vielleicht auch bedenkenswerter, ist die Erwähnung des Alkohols in diesem Zusammenhang.

Suchtvorbeugung in Sportvereinen
Der Alkoholkonsum wird auch im Kapitel „Suchtvorbeugung in Sportvereinen“ angesprochen: „Im Rahmen der Mitmach-Initiative „Kinder stark machen“, die sich vorrangig an Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter richtet, werden insbesondere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die in Sportvereinen Verantwortung für Kinder tragen, angesprochen. […] Die Schulungsangebote „Kinder stark machen“ und „Spiele machen Kinder stark“ vermitteln Trainerinnen und Trainern praxisnah, wie eine Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder und eine suchtpräventive Ausrichtung im Vereinsalltag umgesetzt werden kann. Ziel ist es, (Anm. unter anderem)

  • zu erreichen, dass in Gegenwart der Kinder nicht geraucht und kein Alkohol getrunken wird.

Die Suchtvorbeugung soll also in Sportvereinen bereits im Kindergartenalter beginnen, und im Jugendalter verstärkt fortgesetzt werden: „Um frühzeitig Jugendliche zu erreichen und auf die negativen Folgen übermäßigen Alkoholkonsums aufmerksam zu machen, wird ein weiterer Schwerpunkt auf die gezielte Alkoholprävention in den Sportvereinen gelegt. Unter dem Motto „Alkoholfrei Sport genießen“ haben die BZgA und der Deutsche Olympische Sportbund mit Unterstützung des Deutschen Fußball-Bundes die Aktion „Alkoholfrei Sport genießen“ gestartet. Seit 2011 haben Sportvereine in Deutschland die Möglichkeit, sich mit alkoholfreien Sportwochenenden, Turnieren oder anderen Veranstaltungen an der Aktion zu beteiligen. […] Ziel ist es, das Thema Alkoholprävention zu einem festen Bestandteil des Vereinslebens zu machen. Hierzu zählen neben der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen auch eine verantwortungsvolle Preisgestaltung in Bezug auf alkoholfreie Getränke sowie vereinsinterne Absprachen und Regelungen wie „kein Alkohol und keine Zigaretten am Spielfeldrand“. Im April 2016 sind auch der DFB, der DTB, der DHB und der DJK-Sportverband dem Aktionsbündnis „Alkoholfrei Sport genießen“ beigetreten. Im März 2020 wurde mit dem Deutschen Schützenbund ein weiterer, mitgliederstarker Sportverband in das Aktionsbündnis „Alkoholfrei Sport genießen“ aufgenommen.“

DWA-Kommentar: Leider wird zunehmend nicht mehr differenziert zwischen Alkoholmissbrauch und dem Genuss alkoholischer Getränke. Damit werden vermehrt Wein und Sekt mit Zigaretten gleichgestellt und das kürzlich geäußerte Ansinnen des Drogenbeauftragten hinsichtlich Werbeverboten bedient, mit dem er fordert, alkoholische Getränke aus dem „Sichtfeld der Gesellschaft“ zu bringen. Ob das der richtige Weg ist, einen vernünftigen Umgang mit alkoholischen Getränken zu lernen?

Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss werden weniger

(Dezember 2022)
Anfang der 1970er Jahre erreichte die Anzahl der im deutschen Straßenverkehr getöteten Verkehrsteilnehmenden einen Höchststand. Der Deutsche Bundestag hatte deshalb 1973 die Bundesregierung aufgefordert, jährlich einen Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr (UVB) zu erstellen und diesen über den Rückblick hinaus zu einem Instrument der Fortschreibung der bundespolitischen Verkehrssicherheitsstrategie zu machen. Seit 1975 wird der UVB in zweijährigem Abstand vorgelegt. Ende 2020 lief das Verkehrssicherheitsprogramm aus dem Jahr 2011 aus. Das Bundeskabinett hat daher das „Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021 bis 2030“ (nachfolgend VSP) beschlossen. Beginnend mit dem vorgelegten Unfallverhütungsbericht für die Jahre 2020 und 2021 soll zukünftig im Zusammenhang mit dem neuen VSP die Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland bewertet und gesteuert werden.

13% aller Unfälle unter Alkoholeinfluss
Im Bericht wird u. a. das Unfallgeschehen in Deutschland dargestellt. Bei Alleinunfällen von Fahrzeugen ist im Jahr 2021 „nicht angepasste Geschwindigkeit“ bei 36 % der Unfälle neben den „Anderen Fehlern beim Fahrzeugführer“ (51 %) die häufigste Unfallursache. Die Ursachen „Alkoholeinfluss“ (13 %), „sonstige Verkehrsuntüchtigkeit“ (7 %) sowie „falsche Straßenbenutzung“ (5 %) schließen sich an. Im Gegensatz dazu stehen bei Unfällen mit zwei oder mehr Beteiligten die Unfallursachen „Vorfahrt, Vorrang“ (22 %), „Abstand“ (19 %) sowie „Abbiegen, Wenden“ (23 %) im Vordergrund; überhöhte Geschwindigkeit wird bei 7 %, Alkoholeinfluss bei 2 % der Hauptverursachenden als Unfallursache genannt.

Da Fahren unter dem Einfluss von Alkohol immer wieder zu Verkehrsunfällen mit Personenschaden führt, bleibt das Vorgehen gegen Alkohol am Steuer ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Deshalb wurde sowohl 2020 als auch 2021 eine bundesweite großflächige Plakataktion der Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen gegen Alkohol durch den Bund gefördert. Die Online-Angebote zur Alkoholprävention der BZgA richten sich an Jugendliche und an Erwachsene und informieren über die Risiken des Alkoholkonsums, insbesondere auch über die Themen Alkohol und Straßenverkehr: www.kenn-dein-limit.info/wirkung-folgen/fahrunfaehig-durch-alkohol/; www.kenn-dein-limit.info/recht-gesetz/alkohol-im-strassenverkehr-promillegrenzen-und-strafen/ sowie www.kenn-dein-limit.de/alkoholverzicht/alkohol-am-steuer/

Hinweis: Den gleichen Weg geht die Kampagne der Alkoholischen–Getränke-Wirtschaft DON’T DRINK AND DRIVE, die mit ihren Academy-Einsätzen in Berufsschulen und Diskotheken vor Ort bereits Tausende junge Menschen dafür sensibilisierte, dass Autofahren und Alkohol nicht zusammenpassen.

Junge Männer verursachen am meisten Alkoholunfälle
Laut Statistischem Bundesamt kam es im Jahr 2021 in Deutschland zu 32.453 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss. Bei rund 13.600 Unfällen mit Personenschaden wurden etwa 16.300 Menschen verletzt. Die Zahl der Unfälle, Verletzten als auch Toten hat bis 2014 kontinuierlich abgenommen, stagniert seitdem aber weitestgehend. Insbesondere junge Menschen sind laut Bundesamt immer wieder unter Alkoholeinfluss an Unfällen beteiligt. So ist die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen am häufigsten an Alkoholunfällen mit Personenschäden beteiligt. (Hinweis: Für junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht beendet haben, gilt ein absolutes Alkoholverbot).

Das Bundesamt berichtet von einer weiteren Auffälligkeit: Männer sind weitaus häufiger an Alkoholunfällen beteiligt als Frauen. Während die Beteiligten bei der Gesamtzahl aller Verkehrsunfälle mit Personenschäden bereits zu zwei Dritteln Männer sind, sind es bei Alkoholunfällen mit Personenschaden sogar über 80 Prozent.

Quellen:

 

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