Gesellschafts-
politische ASPEKTE

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Bundestag

Alkoholisches im Jahreswirtschaftsgutachten

(Stand Februar 2024)
In den Medien wurde ausführlich darüber berichtet, dass der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat einen ernüchternden Jahreswirtschaftsbericht 2024 vorgelegt hatte, da das Wirtschaftswachstum in Deutschland schlechter als in fast allen anderen europäischen Ländern ist. Trotz aller Ernüchterung würde man nicht vermuten, dass in dem Jahreswirtschaftsgutachten auch eine Aussage zur Alkoholpolitik enthalten ist: „Neben dem eigenen Gesundheitsbewusstsein kann auch die Politik die Gesundheit und Lebenserwartung der Bevölkerung durch eine Vielzahl von Faktoren positiv beeinflussen. Dazu gehören zum Beispiel ein leistungsfähiges und solidarisches Gesundheitssystem mit der Priorität auf Prävention und Früherkennung, der Erhalt oder die Wiederherstellung guter Umweltbedingungen und intakter Ökosysteme, Arbeitsschutzgesetze oder Verhaltensanreize z. B. in Form von höheren Steuern auf gesundheitsschädliche Produkte wie Tabak und Alkohol. Es ist nur ein Satz unter vielen hundert anderen im Wirtschaftsgutachten. Aber er lässt aufhorchen in einer Zeit, in der die Bundesregierung händeringend nach Finanzierungsmöglichkeiten ihrer Politik sucht!

Quelle: Jahreswirtschaftsbericht 2024 der Bundesregierung. BT-Drucksache 20/10415 vom 21.02.2024. 

Bezahlkarte für Flüchtlinge und Alkoholpolitik
Der bayrische Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger (CSU) stellte der Bundesregierung folgende Frage:  „Plant die Bundesregierung, im Rahmen der von ihr angekündigten Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zu der geplanten bundesweiten Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge […] dass mit dieser Bezahlkarte der Kauf von Alkohol oder Zigaretten bundesweit nicht möglich sein wird, und wenn nein, warum sieht die Bundesregierung darin keinen gesundheitspolitischen Ansatz, um den Konsum von Alkohol und Zigaretten in Deutschland umfangreicher zu regulieren?“ Pilsinger ist Arzt und sitzt für die CSU im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Seine Frage wurde von der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese am 12. Februar 2024 unter anderem wie folgt beantwortet: „Hinsichtlich der konkreten Verwendung des über die Bezahlkarte zur Verfügung gestellten monatlichen Budgets bestehen keine Einschränkungen, so dass der zur Verfügung gestellte Betrag nicht ausschließlich für Bedarfe auszugeben ist, für die im Rahmen der Ermittlung des existenznotwendigen Bedarfs entsprechende Verbrauchsausgaben berücksichtigt worden sind. Eine Einschränkung der Bezahlkarte auf bestimmte Bedarfe zur Steuerung eines gesundheitspolitisch wünschenswerten Verhaltens müsste aufgrund des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gleichermaßen für in Geldleistungen gedeckte Bedarfe und darüber hinaus neben dem AsylbLG für alle sozialen Mindestsicherungssysteme gelten. Dies bedeutete letztlich eine Prüfung sämtlicher beabsichtigter und tatsächlich getätigter Ausgaben von Mindestsicherungsleistungen beziehenden Personen durch die Leistungsträger. Ein solches Vorgehen wäre vor dem Hintergrund der verfassungsmäßigen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte weder zulässig, noch wäre dies im Hinblick auf Personalressourcen vertretbar. Zudem sind Alkohol und Tabak als legale Drogen und gesundheitsgefährdende Genussgifte nicht rechnerisch in dem das Existenzminimum abzudeckenden Grundbedarf enthalten. […].“

Quelle: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Februar 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Drucksache 20/10338 vom 16.02.2024.

Bürgerrat bewertet Energydrinks, Zigaretten und Alkohol für ähnlich gefährlich und gesundheitsschädlich
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hatten im Mai 2023 die Einsetzung eines Bürgerrates beschlossen. Bis zum 14. Januar 2024 haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ersten Bürgerrates des Deutschen Bundestages an insgesamt drei Präsenz-wochenenden und in sechs abendlichen Online-Sitzungen zum Thema „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ diskutiert.

Die 160 Mitglieder des Bürgerrates kamen aus 62 Städten und Gemeinden aus ganz Deutschland. Sie wurden über eine gestufte Zufallsauswahl ermittelt. Der Bürgerrat stellte in seiner Zusammensetzung bezogen auf die Merkmale Alter, Geschlecht und Bildungshintergrund, Ortsgrößen sowie Bundesländer ein Abbild der deutschen Bevölkerung dar.

Zum Abschluss stimmten die anwesenden Mitglieder die in vielen Stunden diskutierten und gemeinsam formulierten Empfehlungen ab. Die Reihenfolge der Ergebnisse legten die Teilnehmenden durch eine Priorisierung der abgestimmten Empfehlungen fest. Bemerkenswert, dass dem Bürgerrat eine Altersgrenze für Energy Drinks so wichtig war, dass sie als eine von (nur) neun Empfehlungen mit großer Mehrheit angenommen wurde. Darin ist auch eine vergleichende Aussage zum Konsum alkoholischer Getränke:

„Wir plädieren für eine Altersgrenze bei Energy-drinks, um den gesetzlich verankerten Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten. Die Gesundheitsschäden und das Suchtpotential sind ähnlich gravierend, wie bei Zigaretten und Alkohol.“

Quelle: Bürgergutachten – Empfehlungen des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ an den Deutschen Bundestag.  BT-Drucksache 20/10300 vom 20.02.2024.

RN/26.02.2024

Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert schärfere Alkoholpolitik 

(Stand Oktober 2023)
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE setzt sich offensichtlich für schärfere Maßnahmen in der Alkoholpolitik ein. Denn sie hat eine umfassende sog. „Kleine Anfrage“ (Drucksache/8810 vom 12.10.2023) an die Bundesregierung zum Thema „Gesundheitliche und gesellschaftliche Schäden durch Alkoholkonsum“ gerichtet.

Einführend stellt sie als Begründung der Anfrage fest: „Die deutsche Bevölkerung weist einen hohen Alkoholkonsum auf. Mit durchschnittlich 10,8 Litern Reinalkohol pro Jahr je Einwohner*in ab 15 Jahren ist Deutschland im europäischen Vergleich nach wie vor Hochkonsumland. Etwa 6,7 Millionen Menschen weisen bei Umfragen in der 30-Tage-Prävalenz riskante Konsummuster auf, 1,6 Millionen Menschen sind in Deutschland alkoholabhängig (Jahrbuch Sucht der DHS 2022: 9–18). Alkohol ist im täglichen Leben leicht erhältlich und ermöglicht eine kurzzeitige Befriedigung der Bedürfnisse durch eine anregende und entspannende Wirkung. Langfristig ist Alkohol jedoch an der Entstehung vieler Krankheiten beteiligt. Der übermäßige Alkoholkonsum birgt Risiken auf persönlicher und sozialer Ebene. Auf persönlicher Ebene kann der Konsum zu körperlichen und mentalen Gesundheitsproblemen führen. Die soziale Ebene ist betroffen, da sich für das Umfeld der konsumierenden Person auch Risiken und Gefährdungen ergeben können. Grund ist die Wirkung, die Handeln und Verhalten verändern kann und zu Vernachlässigung von Pflichten und Erinnerungslücken führen kann (Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der DHS 2023: 30 f.). Aber auch wirtschaftlich hat dieser Alkoholkonsum weitreichende Auswirkungen. So belaufen sich die Folgekosten des Alkoholkonsums in Deutschland auf rund 57 Mrd. Euro jährlich, Tendenz steigend (Jahrbuch der Sucht der DHS 2020:225–234). Trotz dieser negativen Folgen wird die Droge Alkohol nur kaum reguliert. Zwar gibt es Altersbeschränkungen beim Verkauf, Werbung wird hingegen wenig eingeschränkt (Jahrbuch Sucht der DHS 2022: 14).“

Die Fraktion DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, Farbe zu bekennen, indem sie ihr einen Fragenkatalog mit 40 Haupt- und 35 Unterfragen vorlegt. Sie reichen von rein statistischen Angaben über die Entwicklung des Alkoholkonsums bis zum Thema Arbeits- und Verkehrsunfälle, Gewalt- und Sexualdelikte. Es wird auch die Frage gestellt, warum Wein nicht besteuert wird. Die Frage aller Fragen ist die Schlussfrage 40: „Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums auf Gesellschaft und Gesundheit zu verringern?“

Die zuständigen Mitarbeiter im Bundesgesundheitsministerium werden einige Zeit beschäftigt sein, den Fragenkatalog zu beantworten. Man darf gespannt sein, wie die Antworten ausfallen.

RN/17.10.2023

Alkoholpolitik nur für die GRÜNEN ein Thema in der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestages

(Stand September 2023)
Die Alkoholpolitik spielte bei der Generaldebatte über den Haushalt des Bundesgesundheitsministers nur eine kleine Nebenrolle. Aber auch diese ist wegen der beispielhaften Bedeutung erwähnenswert. Auf der 119. Sitzung des Deutschen Bundestages, die am 7. September 2023 stattfand, hatte Bundesminister Karl Lauterbach seinen Haushalt vorgestellt, ohne die Alkoholpolitik zu erwähnen. Als der CDU-Abgeordnete Dietrich Monstadt betonte, dass die Union in der gesamten Gesundheitspolitik stärker auf Prävention setzen würde, thematisierte Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in ihrer Replik als einzige Abgeordnete in der gesamten Debatte die Alkoholpolitik. Ihre Ausführungen können durchaus so interpretiert werden, dass BÜNDNIS 90/DIE Grünen Alkoholpolitik vor allem mit staatlichen Einschränkungen betreiben wollen. Denn Heitmann führte unter anderem aus: „Ich war kurz vor der Sommerpause auf einer Veranstaltung des Bundesdrogenbeauftragten. Da saßen auch verschiedene Unternehmen aus der Alkoholbranche auf dem Podium. Die Alkoholbranche hat im letzten Jahr rund 580 Millionen Euro in Werbung investiert. Rund 230 Millionen Euro hat sogar die Tabakindustrie in Werbung in Deutschland investiert, obwohl die Werbung hier schon weitgehend eingeschränkt ist. Die Vertreterinnen und Vertreter auf diesem Podium konnten gar nicht verstehen, dass wir über Werbeeinschränkungen für Alkohol diskutieren. Sie sagten, ihre Werbung habe doch eigentlich überhaupt keine Auswirkungen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das zu behaupten, wenn man so viel Geld für die Werbung für Alkohol ausgibt, das kann ich wirklich nicht nachvollziehen.“ Eine Zwischenfrage der Union lehnte sie ab. Vielleicht wollte der Unionsabgeordnete Frau Heitmann fragen, ob so eine sachliche Auseinandersetzung mit ernsthaften Problemen aussieht. Vielleicht wollte er aber auch provozierend die Kollegin fragen, ob sie die Alkoholindustrie für blöde oder verantwortungslos hält. Wir wissen es nicht. 

Prävention besser als Werbeverbote
Sie selbst stellte sich mit Blick auf den Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakkonsum die Frage: „Was hat das alles mit unseren Haushaltsberatungen zu tun?“ Und beantwortete ihre Frage selbst: „Ich finde, ziemlich viel; denn dieses Konsumverhalten führte für uns als Staat auch zu 14 Milliarden Euro Einnahmen über die Tabaksteuer und 3 Milliarden Euro über die Alkoholsteuer.“ Der erneute Versuch einer Zwischenfrage aus der Union lehnte sie mit der Begründung ab: „Ich möchte meinen Redefluss ungern unterbrechen.“ Selbiger endete mit einem Verweis auf Tabak und mit der Forderung: „Prävention kostet nicht zwingend Geld. Wir haben es beim Thema Tabak beobachtet. Wenn man beispielsweise die Möglichkeit, Werbung zu machen, einschränkt, dann wirkt sich das unmittelbar auf das Konsumverhalten aus. Deshalb lassen Sie uns beim Thema Alkohol hier ansetzen! Lassen Sie uns gucken: Wie kann man Werbung für Alkohol in Deutschland wirklich sinnvoll regulieren? Dann sparen wir nämlich in Zukunft Gesundheitskosten, und auch die Alkoholindustrie spart, nämlich die hohen Ausgaben für ihre Werbung.“ Das Beispiel zeigt einmal mehr: Der Regulierungsdrang scheint trotz aller Entbürokratisierungsversprechen in (grünen) Kreisen der Ampel ungebremst zu sein. Linda Heitmann (41) ist seit 2016 Geschäftsführerin in der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen.

Quelle: Plenarprotokoll 20/119 - Deutscher Bundestag - Stenografischer Bericht - 119. Sitzung, Berlin, Donnerstag den 7. September 2023

Ni/10.09.2023

Alkoholprävention der Bundesregierung

(Stand August 2023)
Ein FAZ-Interview mit dem Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung Roland Blienert veranlasste den Bundestagsabgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) die Bundesregierung zu fragen, ob sie den Forderungen von ihrem Drogenbeauftragten Blienert, aber auch der Weltgesundheitsorganisation u. v. a. m. nach umfassenden Werbebeschränkungen für Bier und andere alkoholische Getränke in Sport und Kultur sowie bei Sport- und Kulturveranstaltungen zustimme. Außerdem wollte er wissen, was die Bundesregierung diesbezüglich an Aktivitäten in dieser Wahlperiode plane.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesgesundheitsminister Dr. Edgar Franke äußerte sich Anfang August dazu folgendermaßen: „Die Verringerung des riskanten und missbräuchlichen Alkoholkonsums ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Anliegen der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP wurde daher vereinbart: ‘Bei der Alkohol- (...)prävention setzen wir auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen. Wir verschärfen die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol (...). Wir messen Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten daran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus.’ Wie die konkrete Ausgestaltung dieser Koalitionsvereinbarung erfolgen und inwieweit der Sport- und Kulturbereich einbezogen wird, prüft die Bundesregierung im weiteren Verlauf der Legislaturperiode.“ Das klingt nicht nach rascher Vorlage eines Entwurfs.

Verhaltensregeln des Deutschen Werberates
Franke verwies in seiner Antwort weiterhin darauf, dass es bereits Regelungen gibt, die die Werbefreiheit für alkoholische Getränke einschränken. Nach deren Auflistung nannte er bemerkenswerter Weise auch die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke, die zusätzlich umfassende Regelungen zur Werbung für alkoholische Getränke enthalten. Verstöße gegen diese Regelungen werden im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vom Werberat bearbeitet. Die Frage des Abgeordneten und die Antwort der Bundesregierung sind in der Drucksache 20/7945 des Deutschen Bundestages vom 04.08.2023 veröffentlicht worden.

Quelle: Ni 18.08.2023

Keine Änderung bei Promille-Regelung geplant

(Stand Mai 2023)
Auf der 102. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Mai fand eine Befragung der Bundesregierung statt. Dabei stand auch die Verkehrspolitik von Bundesminister Dr. Volker Wissing im Fokus. Hierbei ging es unter anderem um die Sicherheit im Straßenverkehr im Zusammenhang mit der Legalisierung von Cannabis, insbesondere um die Festsetzung eines Grenzwertes für Tetrahydrocannabinol (THC) von 0,1 Nanogramm. Einmal mehr wurde in der Zulassungsdiskussion die Thematik Alkohol und Cannabis miteinander verlinkt. Thomas Lutze (Die Linke) verwies sarkastisch auf die Situation, dass „wir in Deutschland mit 0,5 Promille Alkohol relativ gefahrlos Autofahren können – zumindest was die Rechtslage angehe; ob das für den Straßenverkehr gefahrlos ist, ist eine andere Frage“. Er wollte vom Bundesminister wissen, ob es endlich in dieser Wahlperiode zu Regelungen komme, dass Alkohol am Steuer nichts zu suchen habe. Der Bundesminister antwortete wie folgt: „Sie können die Wirkung von Alkohol und die Wirkung von Tetrahydrocannabinol nicht vergleichen. Eine Grenzwertbestimmung bei Alkohol ist einfacher möglich, weil von Wissenschaftlern die Wirkung einer bestimmten Blutalkoholkonzentration auf das Fahrverhalten bei jedem Menschen als identisch beurteilt wird, während das bei THC nicht der Fall ist. Jemand kann bei einer niedrigen THC-Konzentration fahruntüchtig sein und jemand anderes bei einer höheren Konzentration fahrtüchtig. Das macht das Ganze so komplex und von verkehrsrechtlicher Seite schwer ermittelbar. Eine Absenkung der Grenzwerte bei Alkohol ist derzeit nicht geplant.“ Ob die Wissenschaftler dem Bundesminister in der Begründung zustimmen, mag dahingestellt sein. Es ist wohl eher eine Sicht der Juristen. Aber immerhin eine klare Schlussaussage bezüglich Promilleregelung.

Quelle: Plenarprotokoll des Bundestages vom 10. Mai 2023
www.dserver.bundestag.de/btp/20/20102.pdf

In Deutschland keine Warnhinweise auf alkoholischen Getränken?

(Stand April 2023)
Jeder Abgeordnete im Deutschen Bundestag ist berechtigt, in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Da unserem Parlament derzeit 709 Mitglieder angehören, kann dies pro Monat 2836 Fragen bedeuten. Die Fragen sollen binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt beantwortet werden. Die während einer Woche eingegangenen Antworten werden in der folgenden Woche gesammelt in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. In der Drucksache 20/6142 vom 24.03.2023 wurden die 124 Antworten der Bundesregierung veröffentlicht, die in der Woche vom 20. März 2023 eingegangen waren.

Darunter auch die schriftliche Frage des Abgeordneten Stephan Protschka (AfD): „Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass die EU-Kommission beschlossen hat, Irland die Einführung von Gesundheitswarnhinweisen auf Alkoholprodukten wie Wein, Bier und Spirituosen zu erlauben und beabsichtigt die Bundesregierung möglicherweise etwas ähnliches in Deutschland einzuführen?“ Die schriftliche Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 20. März 2023 lautete kurz und knapp: „Die Bundesregierung nimmt die Reaktion der EU-Kommission zur Kenntnis. Sie beabsichtigt zum jetzigen Zeitpunkt keine nationale Einführung ähnlicher Warnhinweise auf alkoholischen Getränken in Deutschland.“

Zur Kenntnis genommen…
Die Antwort könnte Weinfreunde und Liebhaber anderer alkoholischer Getränke auf den ersten Blick erfreuen – steckten nicht in den beiden Antwortsätzen die Passagen „zur Kenntnis nehmen“, „zum jetzigen Zeitpunkt“ und „keine nationale Einführung ähnlicher Warnhinweise“. Mit der Formulierung „zur Kenntnis nehmen“ hält sich die Regierung alle eigenen Handlungsoptionen offen. Die Bundesregierung könnte durchaus die Absicht haben, Warnhinweise zu einem späteren Zeitpunkt einzuführen. Die beiden Sätze schließen auch nicht aus, dass sich die Bundesregierung bereits zum jetzigen Zeitpunkt für eine Einführung von Warnhinweisen durch eine entsprechende EU-Regelung einsetzen wird.

Alkoholhaltige Getränke weiterhin in Kassenbereichen?

(Stand März 2023)
Der AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka wollte vom Bundesminister für Gesundheit wissen, ob er konkreten Handlungsbedarf für ein gesetzgeberisches Verbot bzw. einer Einschränkung der Präsentation alkoholhaltiger Getränke in Kassenbereichen sehe. Außerdem wollte der AfD-Abgeordnete eine Auskunft darüber, wie das BMG das entsprechende Angebot sonstiger Waren mit Suchtpotenzial im Kassenbereich bewertet. In der Bundestagssitzung am 1. März 2023 beantwortete der Parl. Staatssekretär Dr. Edgar Franke die Fragen folgendermaßen: „Die Verringerung des riskanten und missbräuchlichen Alkoholkonsums ist ein wichtiges gesundheitspolitisches
Anliegen der Bundesregierung. Sie setzt dabei auf verstärkte Aufklärung, mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen. Die Regelungen für Marketing und Sponsoring sollen unter anderem bei Alkohol weiter verschärft werden. Dabei auch die Plat-
zierung von alkoholischen Getränken im Wartebereich an der Supermarktkasse in den Blick zu nehmen, ist konsequent; denn die Neigung zu Impulskäufen ist hier – gerade für suchtgefährdete Menschen – besonders hoch. Ob dabei eine Verbotsregelung die am besten geeignete Maßnahme ist, muss geprüft und abgewogen werden.

Geht es alkoholischen Getränke wie Zigaretten?
Neben Alkohol können im Kassenbereich von Supermärkten auch Tabakerzeugnisse angeboten werden. Auf der Verpackung dieser Erzeugnisse sehen das Tabakerzeugnisgesetz und die Tabakerzeugnisverordnung gemäß europäischem Recht unter anderem Kennzeichnungspflichten sowie gesundheitsbezogene Warnhinweise vor, durch die auf die gesundheitsschädigende Wirkung des Produktes aufmerksam gemacht wird.“  Ob der Hinweis auf die Warnhinweise als ein Wink mit dem Zaunpfahl für die Kennzeichnung von alkoholhaltigen Getränken zu verstehen ist, liegt im Auge des Betrachters.

Kinder und Jugendliche konsumieren weniger Alkohol – auch in Coronazeiten

(Stand Januar 2023)
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE wollte Ende letzten Jahres durch eine sog. Kleine Anfrage (Drucksache 20/4431) von der Bundesregierung wissen, welche Folgen die Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche hatte. Im umfangreichen Fragenpaket war auch die Frage nach der Entwicklung des Drogenkonsums bzw. von Suchtkrankheiten bei Kindern und Jugendlichen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 enthalten. Die Antwort der Bundesregierung wurde in den ersten Januartagen 2023 mit der Drucksache Nr. 20/5027 veröffentlicht.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit regelmäßig wiederholten Repräsentativbefragungen den Substanzkonsum zwölf- bis 17-jähriger Jugendlicher und 18- bis 25-jähriger junger Erwachsener in Deutschland untersucht. Die Anteile der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Befragung Raucher oder Raucherin waren, beziehungsweise in den letzten 30 Tagen vor der Befragung Wasserpfeife, Tabakerhitzer oder E-Produkte konsumiert hatten, veränderten sich von 2019 bis 2021 wenig.

 

Rückläufiger Konsum – mit und ohne Corona
Die Verbreitung des Alkoholkonsums und des Rauschtrinkens unter Zwölf- bis 17-jährigen Jugendlichen war sogar rückläufig. Der Anteil Jugendlicher, die in den letzten zwölf Monaten vor der jeweiligen Befragung mindestens einmal Alkohol konsumiert hatten (12-Monats-Prävalenz), ging von 53 Prozent in 2019 auf 47 Prozent in 2021 zurück. Zwar blieb der regelmäßige Alkoholkonsum (in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal pro Woche) unverändert bei 9 Prozent. Jedoch reduzierte sich der Anteil Jugendlicher, die in den letzten 30 Tagen vor der Befragung Alkohol getrunken hatten (30-Tage-Prävalenz), von 36 Prozent in 2019 auf 32 Prozent in 2021. Außerdem verringerte sich die Verbreitung des Rauschtrinkens (mindestens einmal in den letzten 30 Tagen mindestens fünf Gläser Alkohol bei einer Gelegenheit) unter zwölf- bis 17-jährigen Jugendlichen von 14 Prozent im Jahr 2019 auf 9 Prozent in 2021.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass laut BZgA die Pandemie nicht zu einer Erhöhung des Alkoholkonsums bei Kindern und Jugendlichen geführt hat.

 

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